Mietkaution

Mietkaution in der Schweiz: Ihr Geld, Ihre Wahl

Dominic Hux
Dominic Hux 9 min. Lesezeit
Beratung zur Mietkaution in der Schweiz – Vertragsunterzeichnung und Geldwahl

Das Mietzinsdepot, umgangssprachlich auch als Mietkaution bekannt, ist ein zentraler Bestandteil fast jedes Mietverhältnisses in der Schweiz. Doch während seine Notwendigkeit unbestritten ist, schlummern rund 10 bis 11 Milliarden Franken an Kautionsgeldern auf Schweizer Konten – oft zu minimalen Zinsen und ohne Flexibilität für die Mietpartei. Dieses gebundene Kapital stellt für viele Haushalte eine erhebliche finanzielle Belastung dar, insbesondere bei einem Umzug. Die gute Nachricht ist: Das traditionelle Sperrkonto ist zwar die bekannteste, aber gesetzlich nicht die einzig zulässige Option. Das Schweizer Obligationenrecht schreibt lediglich die sichere Hinterlegung des Geldes vor, nicht aber die genaue Form. Dies eröffnet Mietern die Möglichkeit, moderne und flexible Alternativen zu nutzen, die ihnen mehr Kontrolle über ihr Vermögen geben. Ob klassisches Sperrkonto, eine Mietkautionsversicherung oder ein renditeorientiertes Anlage-Depot – als Mieter haben Sie heute mehr Wahlfreiheit als je zuvor. Dieser Artikel erklärt Ihnen alles, was Sie über die Mietkaution in der Schweiz wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen über die zulässige Höhe bis hin zu den modernen Lösungen, die Ihr Geld für Sie arbeiten lassen, anstatt es nur zu blockieren.

Definition: Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses an den Vermieter erbringt. Sie dient dem Vermieter als Absicherung gegen mögliche finanzielle Forderungen, die aus dem Mietvertrag entstehen können. Wichtig ist die Unterscheidung: Das Depot ist keine Vorauszahlung der Miete, sondern ein treuhänderisch hinterlegter Betrag, der dem Mieter gehört und nach Vertragsende zurückerstattet wird, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Der korrekte Fachbegriff lautet Mietzinsdepot.

Zweck und Funktion der Mietkaution

Die Hauptfunktion der Mietkaution besteht darin, dem Vermieter eine finanzielle Sicherheit zu bieten. Es schützt ihn vor den Kosten unbezahlter Forderungen, die nach dem Auszug des Mieters entstehen können. Dazu gehören primär ausstehende Mietzinse, nicht bezahlte Nebenkostenabrechnungen oder die Kosten für die Behebung von Schäden am Mietobjekt, die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Für Mieter entsteht dadurch jedoch das Paradoxon des gebundenen Kapitals. Während das Depot dem Vermieter Sicherheit bietet, ist es für den Mieter über die gesamte Mietdauer blockiert. Bei niedrigen Zinsen auf klassischen Sperrkonten kann die Inflation zu einem realen Wertverlust des Geldes führen. Dieses "tote Kapital" fehlt zudem als Liquidität im Alltag. Besonders spürbar wird dies bei einem Umzug, wenn das Depot für die neue Wohnung fällig wird, bevor das alte überhaupt freigegeben wurde.

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz (Art. 257e OR)

Die zentrale rechtliche Grundlage für das Mietzinsdepot in der Schweiz ist Art. 257e des Obligationenrechts. Dieser Artikel schützt die Interessen beider Vertragsparteien – Mieter und Vermieter – und schafft klare Rahmenbedingungen.

1.  Grundprinzip des Art. 257e OR: Das Gesetz verlangt, dass die Sicherheitsleistung getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird. Dies stellt sicher, dass das Geld des Mieters auch im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt ist.

2.  Was das Gesetz vorschreibt: Das Depot muss auf einem Bankkonto oder in einem Depot hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter hat lediglich ein Pfandrecht daran, kann aber nicht einseitig darauf zugreifen.

3.  Was das Gesetz NICHT vorschreibt: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme schreibt das Gesetz nicht explizit die Eröffnung eines klassischen Sperrkontos vor. Stattdessen spricht es bewusst allgemein von einem "Konto" oder "Depot". Diese offene Formulierung ist entscheidend, denn sie schafft rechtlichen Raum für Innovation und legitimiert moderne Anlageformen wie beispielsweise ein Wertschriftendepot, solange die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

4.  Was das Gesetz schützt: Der Kern des Gesetzes ist der Schutz des Mieters. Sein Geld muss sicher sein, auf seinen Namen lauten und darf vom Vermieter nicht für eigene Zwecke verwendet werden.


Höhe der Mietkaution: Wie viel ist erlaubt?

Das Gesetz regelt auch die maximal zulässige Höhe der Mietkaution und unterscheidet dabei klar zwischen Wohn- und Geschäftsräumen.

1.  Berechnungsgrundlage für Wohnräume: Bei der Vermietung von Wohnräumen darf das Depot gemäss Gesetz maximal drei Monatsmietzinse betragen. Als Berechnungsgrundlage dient der Bruttomietzins, also die Nettomiete zuzüglich der Nebenkosten (Heizkosten, Wasser etc.).

2.  Keine Obergrenze für Geschäftsräume: Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe des Depots ist frei verhandelbar und wird im Mietvertrag festgelegt.

3.  Die doppelte Belastung beim Umzug: Ein zentraler Schmerzpunkt für Mieter ist die Liquiditätslücke beim Wohnungswechsel. Da die Freigabe des alten Depots oft mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann, müssen Mieter für eine Übergangszeit Kapital für zwei Depots – also bis zu sechs Bruttomietzinse – aufbringen.

Zinsli Kautionsbetrag

Rechenbeispiele für verschiedene Miethöhen

Um die finanzielle Belastung zu verdeutlichen, hier einige konkrete Beispiele für Wohnräume:

Beispiel 1 (Stadtwohnung):

  • Bruttomietzins: CHF 2'000.– pro Monat
  • Maximales Depot (3 x CHF 2'000.–): CHF 6'000.–

Beispiel 2 (WG-Zimmer):

  • Bruttomietzins: CHF 850.– pro Monat
  • Maximales Depot (3 x CHF 850.–): CHF 2'550.–

Beispiel 3 (Familienwohnung):

  • Bruttomietzins: CHF 3'200.– pro Monat
  • Maximales Depot (3 x CHF 3'200.–): CHF 9'600.–

Das Sperrkonto: Die traditionelle Lösung

Das klassische Sperrkonto bei einer Bank ist seit Jahrzehnten die Standardlösung für die Hinterlegung einer Mietkaution. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, indem es auf den Namen des Mieters lautet und der Zugriff nur mit Zustimmung beider Parteien möglich ist.

Lange Zeit galt es als Inbegriff der Sicherheit. Es ist eine bewährte und sichere Lösung, die jedoch im Vergleich zu modernen Alternativen einige finanzielle Nachteile aufweist:

  • Geringe Verzinsung: Die Zinsen auf Sperrkonten sind oft gering oder liegen bei einigen Banken sogar bei 0.0 %. Jede Inflationsrate über dem Zinssatz kann zu einem realen Kaufkraftverlust des hinterlegten Geldes führen. Der Zinsertrag, der dem Mieter zusteht, ist somit oft minimal. Beachten Sie, dass Zinserträge stets variieren und von der Zinslage abhängig sind.
  • Anfallende Gebühren: Viele Banken erheben Gebühren für die Eröffnung (z.B. CHF 50), Führung und Saldierung des Kontos, was den Zinsertrag schmälern kann.
  • Gebundenes Kapital: Das Geld ist für die gesamte Mietdauer blockiert und steht dem Mieter nicht für andere Zwecke zur Verfügung.

Das Sperrkonto ist somit die sichere und bewährte Option, für einige aus finanzieller Sicht aber vielleicht weniger attraktiv. 

Rechte und Pflichten bei der Kontoführung

  • Rechte des Mieters: Der Mieter ist der rechtmässige Eigentümer des Geldes. Er hat Anspruch auf den Zinsertrag (sofern vorhanden) und kann jederzeit einen Nachweis über die ordnungsgemässe Anlage des Depots verlangen.
  • Pflichten des Vermieters: Der Vermieter ist verpflichtet, das Depot unverzüglich nach Erhalt auf einem entsprechenden Konto oder Depot gemäss Art. 257e OR anzulegen. Er darf das Geld nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischen.

Alternativen zur Barkaution: So bleibt Ihr Geld flexibel

Das Gesetz lässt Spielraum für intelligentere Lösungen als das starre Sperrkonto. Solange die Sicherheitsfunktion für den Vermieter erfüllt ist, sind verschiedene rechtlich zulässige Alternativen möglich, die Mietern finanzielle Flexibilität und Wahlfreiheit zurückgeben.

Die digitale Mietkaution: Die moderne Schaltzentrale

Der Begriff "Mietzinsdepot" beschreibt alle Formen der Hinterlegung. Moderne digitale Plattformen wie Zinsli fungieren als zentrale Anlaufstelle für diese unterschiedlichen Lösungen. Der grösste Vorteil liegt in der Wahlfreiheit für den Mieter: Statt sich auf eine einzige Option beschränken zu müssen, erhalten Mieter über Zinsli Zugang zu einem breiten Spektrum an Depot-Arten – vom klassischen Sperrkonto über eine Mietkautionsversicherung bis hin zu renditeorientierten Anlage-Depots. Dank Partnerschaften mit etablierten Banken (z.B. Glarner Kantonalbank) wählen Sie aus einer Vielzahl moderner Optionen und finden die für Sie passende Lösung.

Zinsli Kautionsbetrag

Mietkautionsversicherung (Bürgschaft)

Eine Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft einer Versicherungsgesellschaft. Statt eine hohe Geldsumme zu hinterlegen, zahlt der Mieter eine jährliche Prämie von ca. 4–5 % des Depotbetrags. Im Schadensfall zahlt die Versicherung den geforderten Betrag an den Vermieter, fordert diesen aber später vom Mieter zurück.

  • Vorteile: Die Liquidität bleibt vollständig beim Mieter. Das Kapital ist nicht gebunden und kann für den Umzug oder andere Investitionen genutzt werden.
  • Nachteile: Die jährliche Prämie ist eine versunkene Ausgabe, die nicht zurückerstattet wird. Zudem ist der Abschluss von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig.

Bankgarantie & Anlage-Depots

Eine weitere Alternative ist die Bankgarantie, bei der eine Bank für das Depot bürgt. Diese Option wird jedoch meist nur von vermögenden Privatkunden oder im Geschäftsmietbereich genutzt.

Eine zunehmend beliebte und zukunftsorientierte Alternative sind Anlage-Depots. Hier wird der Depotbetrag in Wertschriften (z.B. in einen Fonds) investiert.

  • Vorteile: Es besteht die Chance auf eine attraktive Rendite, die den Wertverlust durch Inflation ausgleichen oder sogar übertreffen kann.

Nachteile: Wie bei jeder Anlage besteht ein Marktrisiko. Kursverluste sind möglich und werden vom Mieter getragen. Diese moderne Lösung kann einfach und sicher über Plattformen wie Zinsli abgewickelt werden.

Rückzahlung der Mietkaution

Die Rückzahlung des Depots ist ein klar geregelter Prozess, der jedoch in der Praxis oft zu Unsicherheiten führt. Grundsätzlich muss der Vermieter das Depot freigeben, sobald das Mietobjekt ordnungsgemäss zurückgegeben wurde und alle vertraglichen Ansprüche erfüllt sind.

Die Freigabe erfordert die Zustimmung von Mieter und Vermieter. Sind sich beide einig, kann die Bank das Konto saldieren und den Betrag an den Mieter auszahlen. Wenn der Vermieter seine Zustimmung verweigert, weil er Ansprüche geltend macht, beginnt eine Frist zu laufen. Macht der Vermieter seine Forderungen nicht innerhalb eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses gerichtlich geltend, kann der Mieter die Rückzahlung von der Bank auch ohne Zustimmung des Vermieters verlangen. Diese potenziell lange Wartezeit verschärft das Liquiditätsproblem bei einem Umzug zusätzlich.

Wann darf der Vermieter das Depot einbehalten?

Der Vermieter darf Teile oder das gesamte Depot nur für rechtmässige und belegbare Forderungen einbehalten. Dazu gehören:

  • Mietschulden: Ausstehende Mietzinszahlungen.
  • Schäden am Mietobjekt: Kosten für die Reparatur von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. grosse Kratzer im Parkett, von Kindern bemalte Wände).
  • Offene Forderungen und Rückbehalte: Beträge für noch nicht abgerechnete Nebenkosten. Hier darf der Vermieter einen angemessen Betrag als Rückbehalt für die zukünftige Nebenkostenabrechnung verlangen.

Tipps für die erfolgreiche Rückforderung

  • Übergabeprotokoll: Führen Sie bei der Wohnungsübergabe ein detailliertes Protokoll und machen Sie Fotos von allen Mängeln. Beide Parteien sollten es unterzeichnen.
  • Schriftliche Kommunikation: Fordern Sie den Vermieter nach dem Auszug schriftlich (am besten per Einschreiben) auf, das Depot freizugeben.
  • Fristen setzen: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Freigabe oder zur Begründung seiner Forderungen.
  • Rechtsberatung: Bei Uneinigkeiten kann der Mieterverband oder ein Anwalt weiterhelfen.

Tipps für Mieter zur Mietkaution

1. Frühzeitig informieren: Klären Sie schon vor Vertragsunterzeichnung, welche Depotoptionen der Vermieter akzeptiert.

2. Aktiv vergleichen: Rechnen Sie die Kosten einer Mietkautionsversicherung über mehrere Jahre gegen den Zinsverlust und die Gebühren eines Sperrkontos.

3. Digitale Plattformen nutzen: Verwenden Sie digitale Plattformen wie Zinsli, um verschiedene Optionen transparent zu vergleichen und den gesamten Prozess digital und unkompliziert abzuwickeln.

4. Alles dokumentieren: Halten Sie den Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug mit Fotos und Protokollen fest.

5. Professionelle Reinigung: Eine professionelle Endreinigung mit Abnahmegarantie kann viele Streitigkeiten über angebliche Mängel von vornherein vermeiden.

6. Nie bar bezahlen: Übergeben Sie das Depot niemals in bar. Leisten Sie die Zahlung erst, nachdem Sie einen unterschriebenen Mietvertrag haben und überweisen Sie das Geld direkt an die Bank für die Mietkaution.

7. Vorsicht bei Überweisung an den Vermieter: Eine Überweisung an das Privatkonto des Vermieters ist gesetzeswidrig. Bestehen Sie auf einem Konto, das auf Ihren Namen lautet.

8. Zahlung vor Schlüsselübergabe: In der Regel muss das Mietzinsdepot vor der Schlüsselübergabe auf dem entsprechenden Konto eingegangen sein. Planen Sie die Überweisung rechtzeitig, um Verzögerungen beim Einzug zu vermeiden.

Fazit zur Mietkaution in der Schweiz

Die Mietkaution ist ein fundamentaler, aber oft missverstandener Aspekt des Mietens in der Schweiz. Die wichtigsten Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.  Gesetzliche Grundlage (Art. 257e OR): Das Gesetz schützt Ihr Geld, schreibt aber nicht die Art der Anlage vor. Die maximale Höhe für Wohnungen beträgt drei Bruttomietzinse.

2.  Das Sperrkonto ist eine Option, nicht die einzige: Es ist die traditionelle, aber auch die unflexibelste und finanziell unattraktivste Lösung, die Ihr Kapital bindet und durch Inflation an Wert verliert.

3.  Moderne Alternativen schaffen Wahlfreiheit: Digitale Plattformen wie Zinsli eröffnen den Zugang zu flexiblen Lösungen wie Mietkautionsversicherungen oder renditeorientierten Anlage-Depots. Sie geben Mietern die Kontrolle über ihr Vermögen zurück.

4.  Wissen ist Ihr grösster Vorteil: Wer seine Rechte und die verfügbaren Optionen kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen, finanzielle Nachteile vermeiden und den Umzugsprozess deutlich stressfreier gestalten.

Häufige Fragen und Probleme

Ist eine Mietkaution in der Schweiz Pflicht?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Mietkaution zu verlangen. In der Praxis fordern jedoch fast alle Vermieter und Immobilienverwaltungen eine solche Sicherheitsleistung als Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrags.

Muss mein Depot auf ein Sperrkonto?

Nein. Das Gesetz (Art. 257e OR) verlangt lediglich eine sichere Hinterlegung auf einem Konto oder Depot, das auf den Namen des Mieters lautet. Solange der Vermieter zustimmt, sind auch andere Lösungen wie eine Mietkautionsversicherung oder ein Anlage-Depot rechtlich zulässig.

Was passiert bei einem Vermieterwechsel?

Bei einem Verkauf der Liegenschaft geht das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Das Mietzinsdepot bleibt davon unberührt, da es auf den Namen des Mieters lautet. Der neue Vermieter tritt einfach in die Rechtsposition des alten ein.

Bekomme ich Zinsen auf die Mietkaution?

Auf einem klassischen Sperrkonto stehen Ihnen die (meist sehr geringen) Zinserträge zu. Beachten Sie, dass Zinserträge variieren und von der Zinslage abhängig sind. Bei Anlage-Depots sind potenziell höhere Renditen möglich, die ebenfalls Ihnen gehören. Jedoch unterliegen diese dem Marktrisiko, welches vollständig vom Mieter getragen wird. Bei einer Mietkautionsversicherung gibt es keine Zinsen, da kein Kapital hinterlegt wird.

Was tue ich bei Problemen mit der Rückzahlung?

Wenn der Vermieter die Freigabe grundlos verweigert, sollten Sie ihn schriftlich per Einschreiben zur Freigabe auffordern und eine Frist setzen. Reagiert er nicht, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden, deren Verfahren in der Regel kostenlos ist. Nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses können Sie die Rückzahlung auch ohne Zustimmung des Vermieters bei der Bank verlangen.

Dominic Hux

Head of Real Estate Business

Dominic Hux beschäftigt sich seit über einem Jahrzehnt mit der Digitalisierung und Professionalisierung der Immobilienbewirtschaftung. Nach mehreren Jahren in der operativen Bewirtschaftung übernahm er die Leitung digitaler Transformations- und Produktentwicklungsprojekte im Immobiliensektor – insbesondere in den Bereichen Vermietung, Mietkautionen und Prozessautomatisierung. Als Unternehmer verbindet er fundiertes Fachwissen der Immobilienbranche mit technologischem Verständnis und praxisnaher Umsetzungserfahrung. Seine Beiträge befassen sich mit Themen rund um digitale Mietprozesse, Sicherheitsleistungen und moderne Standards in der Immobilienverwaltung.

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